Am 21.08. berichteten die HAFENMELDUNGEN über einen tödlichen Schiffsunfall auf dem historischen Zweimaster AMITICIA, der das Leben dreier Männer (19, 43 und 48 Jahre alt) beendete. Sie waren allesamt Chartergäste und Mitglieder einer Familie aus Deutschland. Beim Einlaufen in Harlingen brach der vordere Mast, worauf der obere Teil samt Gaffel und Segel auf das Deck stürzte. Die drei Unfallopfer starben noch an Bord.
Die Abbildung aus der Sicherheitsempfehlung der BSU zeigt die Bruchstelle |
Der Bericht über die Untersuchung der Bundesstelle für Seeunfall-Untersuchung (BSU) liegt heute noch nicht vor. Jedoch hat die BSU auf Grundlage ihrer Erkenntnisse schon jetzt eine Sicherheitsempfehlung veröffentlicht, die alle Eigner und Betreiber von Schiffen mit Holzmasten kennen sollten.
Denn auch von deutschen Traditionsseglern, deren Masten gebrochen sind, wird immer wieder berichtet.
Das Sprichwort sagt "Eine faule Kartoffel im Korb macht, dass alle stinken". Selten werden Regeln ohne einen konkreten Anlass verschärft. Im Hinblick auf die gegenwärtige Debatte über die Sicherheitsauflagen für Traditionsschiffe könnte uns daher ein obligatorischer TÜV für Holzmasten blühen. Jährlich durchzuführen von einem amtlich zertifizierten Mastgutachter mit abschließender Bescheinigung, die in dreifacher Ausfertigung an Bord mitzuführen und auf Verlangen nachzuweisen ist. Und zwar nicht nur auf Schiffen, deren verrottete Masten von fahrlässigen Bastlern "repariert" wurden. Sondern selbstverständlich auch von allen übrigen, die ihre Schiffe ordnungsgemäß in Schuss halten.
Der Preis für sichere (schöne) Holzmasten ist sorgfältige, regelmäßige Untersuchung und Pflege, notfalls den Mast ziehen und ersetzen. Und die häufig an Masten angebrachten Blechmanschetten gehören allesamt in den Schrott.