Hätte das Flensburger Tageblatt besser recherchiert und die Vertretungsrolle des Vorsitzenden der AGDM, der den Artikel losgetreten hat einmal hinterfragt und hätte es die geltende Rechtslage einmal abgerufen (geht ganz einfach, ist alles im Internet zu finden) dann wäre die Spalte "Leserbriefe" von heute um einen überflüssigen Kommentar eines Wutbürgers kleiner ausgefallen.
Tatsache ist: Traditionsschiffe, über die hier diskutiert wird, sind unter anderem auch Personenschiffe. Wenn sie für die Kulturpflege eine besondere Bedeutung haben, erhalten sie nach eingehender sicherheitsbezogener Prüfung die Genehmigung, Personen zu befördern. Die Anforderungen an Ausrüstung und Besatzung sind teilweise geringer und damit auch kostengünstiger als bei der regulären Personenschiffahrt. Diese Genehmigung ist aber an Bedingungen geknüpft, damit nicht jeder mit einem Schiff, dessen Kiel ein paare Jahre auf dem Buckel hat der gewerblichen Personenschifffahrt Konkurrenz machen kann. Diese Bedingungen waren anfangs allgemein gehalten aber eindeutig und wurden im Rahmen eines Rechtsstreits vom OVG Hamburg präzisiert. Den hatte der Eigner eines Traditionsschiffs angestrengt, der nicht damit einverstanden war, dass sein Sicherheitszeugnis (auch nach dem damals größeren Spielraum der Behörde) nicht verlängert wurde. Das OVG sagt in der Begründung des ablehnenden Urteils in zweiter Instanz:
"Insbesondere ist die Ausfüllung des Begriffes 'historische Wasserfahrzeuge' daran zu messen, ob es sich um Wasserfahrzeuge handelt, die in der Vergangenheit bereits existiert haben. Denn nur hinsichtlich solcher Fahrzeuge besteht, wie von § 1 Abs. 3 SportSeeSchV gefordert, ein öffentliches insbesondere kulturelles Interesse an der Erhaltung und Präsentation in Fahrt." Das wird begründet, denn, so das Gericht, "Die Erhaltung historischer Wasserfahrzeuge dient der Wahrung des maritimen kulturellen Erbes und dessen Präsentation in Fahrt. Dieses maritime Kulturgut wird in aller Regel nur durch die Erhaltung vorhandener Schiffe in ihrer ursprünglichen Gestalt oder deren Einzelnachbau gewahrt."An diesen Spruch ist die SeeBG als ausführende Behörde gebunden. Was soll also dieser Angriff auf Beamte die das tun, was sie in einem Rechtsstaat tun müssen? Wenn es eine Stelle gibt, wo Abweichungen ermöglicht werden können, dann ist es das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der Gesprächspartner für die Traditionsschiffe ist dort die GSHW und nicht die AGDM, die als Mitglied aus der GSHW ausgetreten ist. Mehr zur aktuellen Rechtsprechung kann in dem Beitrag vom 20.08.12 "Traditionsschiffer aufgepasst" nachgelesen werden.
Über den Stand der Gespräche zwischen GSHW und dem Bundesministerium für Verkehr etc. haben wir in dem Beitrag vom 06.03.13 berichtet.
Eine persönliche Beobachtung sei zum Schluss auch noch gestattet: Man sollte annehmen, dass eine tödliche Bedrohung der Museumshäfen in den Mitgliederversammlungen der Museumshäfen heftig diskutiert wird. Zumindest für Flensburg kann jedoch gesagt werden, dass dies in den letzten zwölf Jahren nicht der Fall war. Ganz so tödlich kann die Bedrohung also nicht sein.
Wie wäre es wenn dieses wichtige Thema wieder mit der gebotenen Sachlichkeit und ohne Alarmismus behandelt wird? Alles Andere vergiftet nur das notwendig gute Verhältnis zwischen der SeeBG, der Wasserschutzpolizei und den Traditionsschiffern. Wie heisst es doch im Flensburger Stadtwappen? "Friede ernährt, Unfriede verzehrt". Wie wahr.
*) Der wortgleiche Text ist im Internet unter dem Titel "Traditionssegler in rauer See" veröffentlicht