20.11.17 Verordnung verschoben

Es gibt eine neue Übereinkunft zwischen dem BMVI und der GSHW. Hier der Text der Pressemitteilung:
Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird verschoben 
In einem Spitzengespräch mit dem amtierenden Verkehrsminister Christian Schmidt ist zwischen dem Vorsitzenden der GSHW und dem Minister vereinbart worden, dass der Entwurf zur neuen Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“ so Jan-Mathias Westermann, Vorsitzender der GSHW. In der am Mittag folgenden Arbeitskreissitzung zwischen dem BMVI und den Verbänden wurden erste Ergebnisse erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspricht auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern. Weitere Gesprächsrunden werden am 28.11 und 15.12 2017 folgen. Die neue Verordnung soll dann am 01.04.2018 in Kraft treten. „Wir sind verhalten optimistisch, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“ so Nikolaus Kern, stv. Vorsitzender der GSHW. 
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Artikel des BMVI vom 14.11.2017 über eine Übereinkunft mit Daniel Günter, MP von Schleswig-Holstein. Darin wird eine neue Arbeitsgruppe vereinbart, die heute zum ersten Mal tagen soll. Zu Beginn soll der Fragenkatalog des GSHW zu den neuen Vorschriften beantwortet und eine neue Ombudsstelle für strittige Fragen eingerichtet werden. Auch soll ein neues finanzielles Förderprogramm für notwendige Umbauten erarbeitet werden. Insgesamt sollen neue Standards erarbeitet werden, wodurch Traditionsschiffe in Zukunft ihren Status erhalten und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards für Passagiere und Besatzung bieten sollen.