29.06.13 Tourismus und Kultur

Heute stand im Flensburger Tageblatt unter der Überschrift "Traditionsschiffe vorerst gerettet, Ramsauer gibt zwei Jahre Bestandsschutz", dass die Proteste einzelner Traditionsschiffer gegen die Auslegung der Sportseeschifferscheinverordnung durch die BG Verkehr (ex See-Berufsgenossenschaft) zu einem Moratorium von zwei Jahren führen soll. In dieser Zeit soll ein Expertengremium eingerichtet werden, das gemeinsam mit der BG Verkehr über die Zulassung von Traditionsschiffen entscheiden soll. Ob danach die jetzt durch die aktuelle Praxis gefährdeten Zulassungen verlängert werden, steht aber noch in den Sternen. Deswegen scheint zunächst einmal jeder Jubel verfrüht. Denn die Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen den Sachkennern auf der Traditionsschiff-Seite und der Exekutive sind nicht besonders gut. Schließlich hat es schon früher solche Gremien gegeben wie z.Bsp eine Historische Kommission. Nur konnte man sich nicht einigen, was schützenswert sein soll.  Und außerdem gibt es den Text der Sportseeschifferscheinverordnung, die dem Entscheidungsspielraum sehr eng begrenzt. Solange dieser Text nicht durch einen anderen, im Sinne der Protestanten geeigneteren ersetzt wird, kann sich nicht viel ändern, Expertengremium hin oder Kommission her. Es bleibt abzuwarten, wie die Sache ausgeht. 

In dem Artikel steht auch, dass Politiker im Land der Entscheidung des Ministers zustimmen. Hurra, könnte man jubeln, in Bayern weiss man um den Wert der traditioneller Seemannschaft und der Pflege des maritimen Erbes. Aber einen Satz weiter ist schon zu lesen, dass es hierum mitnichten geht. "Die Traditionsschifffahrt ist ein wichtiger Faktor für die touristische Attraktivität der Häfen an Nord- und Ostsee", wird ein Politiker der FDP zitiert. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Aspekt nicht an erster Stelle steht, wenn der politische Prozess in Gang gesetzt wird. Dem Druck realer oder vorgegebener wirtschaftlicher Interessen könnte kein Argument für den Schutz des kulturellen Erbes standhalten. Die Leidtragenden dieser Entwicklung wären Traditionsschiffer, die ernsthaft nach den bislang gültigen Bestimmungene ihre "historische Wasserfahrzeuge oder deren Nachbauten" bei "deren Restaurierung (Anm.: nicht Nachempfindung) und Betrieb entsprechend den Regeln und Fertigkeiten traditioneller Seemannschaft" einsetzen. 
Wohin eine solche Entwicklung führen kann, ist in allen Häfen der Ostsee zu besichtigen: Manche "Traditionsschiffe" aus Holland. Schön anzusehen wie Disneyland und luxuriös wie ein  segelnder Gasthof. 
Wer dann einen Ausflugsdampfer in Fahrt hält und alle Vorgaben der Personenschifffahrt erfüllt, ist gut beraten zwei Masten auf das Oberdeck zu setzen und ein paar Segel dran zu hängen. Das könnte die Betriebskosten beträchtlich senken.  

Einen Überblick über einen Teil der Hamburger Traditionsschiffsflotte bietet der Sender NDR auf seiner Internetseite.  

Falls es interssiert: Hier ist der Brief der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge e.V. (GSHW, der Dachverband der Traditionsschiffe in Fahrt) an den Deutschen Bundestag vom 08.06.2013. Er hat vermutlich zu der Entscheidung über das Moratorium beigetragen.